Die Kanzlei wurde im Jahr 1985 gegründet und wird von den Partnern Esther Herzog und Ottmar J. Lilly (RA Lilly bis 31.12.2022). Die Kanzlei ist vorwiegend zivilrechtlich ausgerichtete.
Der Mandantenkreis besteht aus Privatpersonen, Freiberuflern Gewerbetreibenden und Firmen aus dem gesamten Bundesgebiet, die auf allen wesentlichen Rechtsgebieten betreut werden. Dies umfaßt das Zivilrecht einschlißlich Verkehrsunfallregulierung und Forderungsbeitreibung.
Die Tätigkeitsschwerpunkte und Spezialisierungen liegen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, des Arbeitsrechts und des Mietrechts. Sie erhalten Lösungen aus einer Hand, auch bei gebietsübergreifenden Rechtsproblemen. Einzelheiten zu den Spezialgebieten finden Sie auf den Folgeseiten.
Sie werden deutschlandweit vor den Amtsgerichten, Landgerichten und den Oberlandesgerichten, dem Bayerischen Obersten Landesgericht sowie den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten vertreten.
Mit umfassendem Fachwissen und Erfahrung wird Ihnen zu Ihrem Recht verholfen. Sie erhalten eine zeitnahe und umfassende Beratung sowie eine engagierte Interessenvertretung vor Gericht. Eine zügige außergerichtliche Lösung wird stets angestrebt, soweit es die Sach- und Rechtslage erlaubt und im bevorzugten Interesse des Mandanten steht unter steter Einbeziehung der wirtschaftlichen Belange des Mandanten. Der Unterstützung durch ein hochmotiviertes Mitarbeiterteam können Sie versichert sein.