Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Beginn der selbständigen Tätigkeit im November 1985
Seither selbständig tätig, schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Familien- und Erbrechts sowie des Arbeitsrechts
1998 – Ernennung zur Richterin beim Anwaltsgericht für den OLG-Bezirk München
Seit Juni 1999 Fachanwältin für Familienrecht
Mitgliedschaften:
Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht Im Deutschen Anwaltverein
Deutscher Anwaltverein
Augsburger Anwaltverein
Spezialgebiete:
umfassende Beratung bei Trennung und Scheidung
Erstellung von Eheverträgen
außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in sämtlichen Trennungs- und Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt, Zugewinn, Hausrat, Ehewohnung, elterliche Sorge, Umgangsrecht etc... sowie gerichtliche Vertretung in Scheidungsverfahren
Beratung und umfassende Vertretung in Erbsachen, Ausarbeitung von Testamenten und Erbverträgen
Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsrechten
Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
Beratung und Vertretung in mietrechtlichen Angelegenheiten